Datenschutzbeauftragter kann nur eine Person sein, ein Mensch der die notwendige fachliche Komptenz und das Wissen besitzt. Wenn Sie als Kunde des "smarten Datenschutzes" einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, dann stellen wir Ihnen Ihren individuellen Datenschutzbeauftragten. Dies ist entweder Herr Dr. Martin H. Ludwig persönlich oder ein von ihm ausgewählter und geschulter Mitarbeiter, der optimal zu Ihrem Unternehmen passt, Ihre Branche und die Branchenbesonderheiten konkret kennt. Beim Vertragsschluss teilen wir Ihnen den für Sie besten Mitarbeiter mit.
Jeder Mitarbeiter, der als Datenschutzbeauftragter im "smarten Datenschutz" aktiv ist, erfüllt mindestens die folgenden Kompetenzen:
Notwendige Kenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle,
umfassende Kenntnisse zum Inhalt und zur rechtlichen Anwendung der für die verantwortlichen Stellen einschlägigen Regelungen des BDSG, der EU-DSGVO, auch technischer und organisatorischer Art,
Kenntnisse des Anwendungsbereiches datenschutzrechtlicher und einschlägiger technischer Vorschriften, der Datenschutzprinzipien und der Datensicherheitsanforderungen insbesondere nach Art. 32 EU-DSGVO,
umfassende Kenntnisse der spezialgesetzlichen datenschutzrelevanten Vorschriften, die für das Unternehmen des Kunden relevant sind,
Kenntnisse der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit (physische Sicherheit, Kryptographie, Netzwerksicherheit, Schadsoftware und Schutzmaßnahmen, etc.),
betriebswirtschaftliche Kompetenz (Personalwirtschaft, Controlling, Finanzwesen, Vertrieb, Management, Marketing etc.),
Kenntnisse der technischen und organisatorischen Struktur sowie deren Wechselwirkung in der zu betreuenden verantwortlichen Stelle (Aufbau- und Ablaufstruktur bzw. Organisation der verantwortlichen Stelle) und
Kenntnisse im praktischen Datenschutzmanagement einer verantwortlichen Stelle (z. B. Durchführung von Kontrollen, Beratung, Strategieentwicklung, Dokumentation, Verzeichnisse, Logfile-Auswertung, Risikomanagement, Analyse von Sicherheitskonzepten, Betriebsvereinbarungen, Videoüberwachungen, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat etc.).