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Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen im Sinne des „smarten Datenschutzes“ sind Unternehmen und Organisationen mit bis zu 19 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Auch diese Unternehmen müssen alle Regelungen des Datenschutzes und der DSGVO einhalten. Aber diese Unternehmen müssen – von bestimmten Branchen abgesehen - keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen, die Geschäftsführung der Unternehmen ist nicht nur für den Datenschutz im Unternehmen selbst verantwortlich, sie hat auch keinen Datenschutzbeauftragten als Berater zur Hand, den Sie bei Fragen ansprechen könnte.

Hier hilft der smarte Datenschutz für Kleinstunternehmen: Auch beim „smarten Datenschutz“ für Kleinstunternehmen wird kein Datenschutzbeauftragter benannt – aber Sie erhalten für Ihr Unternehmen wichtige Muster und Vorlagen, so dass Sie das Rad nicht neu erfinden müssen. Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen ein Experte zur Verfügung. Genauso erhalten Sie Expertenunterstützung, wenn Sie Anfragen von Betroffenen oder Behörden erhalten. Für Kleinstunternehmen empfehlen wir das Paket „Smart-Small“ - wenn Sie lediglich die Muster benötigen und sich bei Fragen an einen Experten wenden wollen – oder das Paket „Smart-Medium“, mit dem Sie zusätzlichen Zugriff auf die geführten Dokumentationssysteme, mit denen Sie Ihre Datenschutzdokumentation besser und einfacher erstellen. Außerdem erhalten Sie ab dem System „Smart-Medium“ günstigeren Zugang zu den Experten. Auch wenn Sie mit Ihrer Datenschutzleistung werben wollen, um neue Mitarbeiter und Kunden von sich zu überzeugen: Ab dem Paket „Smart-Medium“ können Sie Ihren Datenschutz zertifizieren lassen. Vergleichen Sie die Pakete hier!

Sie stutzen, weil an dieser Stelle nicht nach Branchen unterschieden wird und eine Bank, ein Krankenhaus, ein Wohnungsunternehmen sicherlich anderen Aufwand und andere Unterstützung benötigt also z. B. ein Produktions- oder ein Bauunternehmen? Sie haben recht und wir unterscheiden nach Branchen. Im Branchenvergleich lesen Sie mehr hierzu.